Welcher Antrag passt zu dir?
Ein paar kurze Fragen — dann siehst du, welche Anträge in deiner Situation relevant sind. Ohne Konto, jederzeit abbrechbar.
Du füllst für jemand anderen aus? Das geht — beantworte die Fragen dann bitte aus Sicht der betroffenen Person.
Orientierungshilfe
Frage 1 von 4
Hast du gerade einen Bescheid erhalten oder läuft eine Frist?
Diese Orientierungshilfe ersetzt keine individuelle Beratung.
Alle Antragsarten im Überblick
- GdB-AntragGrad der Behinderung beantragen — für Nachteilsausgleiche, Kündigungsschutz und mehr.
- PflegegradBald verfügbarPflegegeld und Unterstützung im Alltag beantragen.
- ErwerbsminderungsrenteBald verfügbarFinanzielle Absicherung, wenn Arbeiten nicht mehr möglich ist.
- WiderspruchBald verfügbarGegen Ablehnungen oder zu niedrige Bewertungen vorgehen.
Übrigens: GdB, Pflegegrad und EM-Rente können parallel beantragt werden — du musst nicht aufeinander warten.
Gut zu wissen
Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom Versorgungsamt festgestellt und reicht von 20 bis 100 (in 10er-Schritten). Ab GdB 50 erhältst du einen Schwerbehindertenausweis.
Nachteilsausgleiche ab GdB 50:
- Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
- 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr
- Steuerpauschbetrag (1.140 EUR bei GdB 50)
- Vorgezogene Altersrente (bei 35 Beitragsjahren)
Auch bei GdB 30-49 kann eine Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragt werden (Kündigungsschutz). Voraussetzung: Dein Arbeitsplatz ist behinderungsbedingt gefährdet.
Ein Pflegegrad (PG 1-5) wird von der Pflegekasse festgestellt. Bei ME/CFS sind die Module 4 (Selbstversorgung) und 5 (krankheitsbedingte Anforderungen) besonders relevant — sie machen zusammen 60% der Bewertung aus.
Pflegegeld (monatlich):
- Pflegegrad 2: 347 EUR
- Pflegegrad 3: 599 EUR
- Pflegegrad 4: 800 EUR
- Pflegegrad 5: 990 EUR
Zusätzlich: Sachleistungen, Verhinderungspflege (3.539 EUR/Jahr), Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel. Viele Betroffene führen vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch (mind. 2 Wochen).
Die EM-Rente sichert dein Einkommen, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Es gibt zwei Stufen:
- Teilweise Erwerbsminderung (3-6 Stunden/Tag arbeitsfähig): reduzierte Rente
- Volle Erwerbsminderung (unter 3 Stunden/Tag): höhere Rente
Bei voller Erwerbsminderung und Arbeitslosigkeit: Wechsel von Bürgergeld (SGB II) zu Grundsicherung (SGB XII) — höhere Schutzschwellen. Die kostenlose EUTB-Beratung bietet hier individuelle Unterstützung.
Wenn dein Antrag abgelehnt oder zu niedrig bewertet wurde, kannst du innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
Wichtig: Für den Widerspruch reichen zunächst zwei Sätze:
Die ausführliche Begründung kannst du später nachreichen. So sicherst du die Frist, ohne unter Zeitdruck stehen zu müssen. Kein Anwaltszwang in den ersten beiden Instanzen am Sozialgericht.
Bei anerkannter Behinderung oder bereits bei "drohender Behinderung" (§99 SGB IX) kannst du Eingliederungshilfe beantragen — beim Sozialamt, kein bestimmter GdB nötig.
Mögliche Leistungen:
- Assistenz im Alltag
- Haushaltshilfe
- Begleitdienste
Die Eingliederungshilfe hat keinen eigenen Workflow in dieser App, kann aber eine wichtige Ergänzung sein — besonders wenn ein Pflegegrad (noch) nicht vorliegt.
Bei voller Erwerbsminderung (unter 3 Stunden/Tag) kann statt Bürgergeld die Grundsicherung (SGB XII) beantragt werden.
Unterschiede zum Bürgergeld:
- Kein Vermittlungsdruck
- Andere Anrechnungsregeln
- Zuständig: Sozialamt statt Jobcenter
Für individuelle Beratung zur finanziellen Absicherung bietet die kostenlose EUTB-Beratung Unterstützung.
Wusstest du? Berufliche Teilhabe (Arbeitsassistenz, Jobcoaching, Kraftfahrzeughilfe, Eingliederungszuschüsse) ist auch ohne GdB-Bescheid möglich — ein Anspruch kann bereits bei "drohender Behinderung" bestehen. Mehr dazu auf unserer Hilfe-Seite.
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät kostenlos und trägerunabhängig: www.teilhabeberatung.de
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